Entwurf für Lieferkettengesetz vorgestellt

Einigung auf abgeschwächte Version nach langen Diskussionen:  

Schokolade ohne Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen, Kleidung ohne Hungerlöhne und Sicherheitsmängel in den Textilfabriken. Dafür haben sich Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil monatelang eingesetzt. Viele ihrer Vorstellungen gingen dem Bundesministerium für Wirtschaft um Peter Altmaier allerdings zu weit. Mit der Wirtschaftslobby im Rücken blockierte er das sogenannte Lieferkettengesetz bisher erfolgreich. Heute wurde aus Regierungskreisen allerdings bekannt, dass sich die drei Ministerien nach langem Streit nun doch auf einen Referentenentwurf geeinigt haben. „Wir begrüßen es natürlich, dass endlich eine Einigung erfolgt ist“, kommentiert Kerstin Haarmann, die Geschäftsführerin der gemeinnützigen Gesellschaft cum ratione aus Paderborn.. „Das Wirtschaftsministerium hat sich jedoch leider in den wichtigsten Punkten durchgesetzt. Mit dem geplanten Entwurf wird das Gesetz zum zahnlosen Tiger.“

Referentenentwurf mit Schwachstellen

Nach Medieninformationen soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden gelten. Ein Jahr später sollen dann auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen berücksichtigt werden. Ebenso wie die Initiative Lieferkettengesetz, der mittlerweile über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatten Heil und Müller hier einen Geltungsbereich bereits ab 500 Angestellten vorgesehen. Weiterhin sollen die Firmen lediglich gewährleisten, dass es in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltstandards kommt. Eine verbindliche Risikoanalyse für die gesamte Lieferkette ist nicht geplant.  „Gerade in den tieferen Stufen der Wertschöpfungskette kommt es regelmäßig zu massiven Menschenrechtsverletzungen“, kritisiert Lara Schröder von cum ratione. Als besonders schwerwiegend beurteilt sie allerdings die nicht vorgesehene zivilrechtliche Haftung. „ Die Opfer dieser schweren Menschenrechtsverletzungen hätten einen verbesserten Rechtsschutz dringend benötigt. Wenn lediglich eine Behörde die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten prüft, dann ist das ineffizient und führt zu gewaltigen Verzögerungen.“

Nachbesserungen sind erforderlich

Cum ratione fordert die Bundestagsabgeordneten daher dazu auf, sich für ein effektives Lieferkettengesetz einzusetzen, das sich an internationalen Leitprinzipien für Menschenrechte und Umweltstandards orientiert. „Eine zivilrechtliche Haftungsregelung muss enthalten sein. Wer die Vorteile der Globalisierung genießen will, der muss auch Verantwortung für die Menschen in den weltweiten Lieferketten übernehmen.“

Zum Statement der Initiative Lieferkettengesetz geht es hier: https://lieferkettengesetz.de/aktuelles/