Wer ist als Mitgesellschafter eingeladen?

Zur Teilnahme im Gesellschafterkreis eingeladen sind Personen, welche die in der Satzung genannten Zwecke fördern wollen und die aufgrund ihres Vermögens, ihres Einkommens oder ihres Alters in der Lage sind, die gGmbH finanziell zu unterstützen und die die Freiheit haben, nicht auf einen Rückfluss ihrer Mittel angewiesen zu sein.

Es geht nicht nur um ein finanzielles Engagement. Gefragt sind Menschen, die unternehmerisch und kreativ denken und die ihre Erfahrungen in der Gestaltung von Entwicklungsprozessen aus den verschiedenen gesellschaftlichen oder beruflichen Bereichen einbringen wollen, um gemeinsam neue Entwicklungen zu gestalten.

Die Einladung richtet sich auch an Experten, die neben ihrem Beruf oder nach ihrem Berufsleben Interesse an der Gestaltung von Entwicklungsprozessen haben. Dabei geht es nicht nur um technische oder andere fachliche Expertise sondern auch um Erfahrung in Leitungsfunktionen, Organisation von Netzwerken und von politischen Prozessen.