Selbstbestimmt und frei – Suizidhilfe ist in Deutschland legal

Auch vier Jah­re nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, wel­ches das Ver­bot der Sui­zid­hil­fe am 26. Febru­ar 2020 auf­ge­ho­ben hat, ken­nen vie­le Men­schen ihre Rech­te nicht. Vie­le den­ken immer noch: “Für eine Sui­zid­hil­fe muss man in die Schweiz fah­ren.” Des­we­gen haben Ulla Bon­ne­koh und Rein­hard Kon­er­mann die Sei­te Info­punkt. Ster­be­hil­fe ins Leben geru­fen. Die Platt­form steht allen offen, die sich mit dem The­ma des selbst­be­stimm­ten Ster­bens aus­ein­an­der­set­zen.

 

Sui­zid­hil­fe ist in Deutsch­land erlaubt. Alle haben ein Recht auf selbst­be­stimm­tes Ster­ben, wenn sie dies frei­ver­ant­wort­lich ent­schie­den haben. Nie­mand muss dafür in die Schweiz fah­ren. Selbst­be­stimmt und wür­de­voll zu Hau­se zu ster­ben, mit pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe, ist in Deutsch­land mög­lich und fin­det seit 2020 statt.

Es ist erlaubt, nach Sui­zid­hil­fe zu suchen und die­se Hil­fe anzu­neh­men – eben­so, wie es legal ist, zu hel­fen. Ärz­tin­nen und Ärz­te dür­fen Men­schen durch einen ärzt­lich assis­tier­ten Sui­zid hel­fen, ihr Leben zu been­den. Aber nie­mand kann dazu ver­pflich­tet wer­den.