Schwarzfahren entkriminalisieren?

Wer ohne gül­ti­ges Ticket erwischt wird, muss ein soge­nann­tes „Erhöh­tes Beför­de­rungs­ent­gelt“ von 60 € zah­len. Wenn die betrof­fe­ne Per­son die­sen Betrag nicht zah­len kann, droht eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von bis zu einem Jahr. Schät­zun­gen zufol­ge sit­zen der­zeit etwa 7.000 Per­so­nen im Gefäng­nis auf­grund sol­cher Fäl­le. Denn: Wer nicht zah­len kann, kann sich für eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von drei Mona­ten „ent­schei­den“ – das ersetzt den zu zah­len­den Betrag.

Finanz­mi­nis­ter Busch­mann will das Fah­ren ohne Ticket ent­kri­mi­na­li­sie­ren, aber es gibt Kri­tik von meh­re­ren Sei­ten. Er möch­te die Gerich­te ent­las­ten, indem das Schwarz­fah­ren von einer Straf­tat zu einer Ord­nungs­wid­rig­keit her­ab­ge­stuft wird. Etwa 148.000 Fäl­le wer­den jähr­lich ange­zeigt.

Der Ver­band Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men ist von die­sem Vor­schlag nicht begeis­tert. Sie haben Sor­gedass die abschre­cken­de Wir­kung des Straf­tat­be­stan­des ver­lo­ren gehen könn­te, und die Kontrolleur*innen Rech­te ver­lie­ren, wie Per­so­na­li­en fest­zu­stel­len und Per­so­nen vor Ort fest­zu­hal­ten.

Auch von ande­rer Sei­te gibt es Kri­tik – aller­dings aus einem ande­ren Grund. In einem offe­nen Brief for­dern mehr als 120 Expert*innen die ersatz­lo­se Abschaf­fung. Denn auch das Buß­geld muss ein­ge­trie­ben wer­den – von den Kom­mu­nen. Die Arbeit wür­de sich also ledig­lich ver­schie­ben. Die Kri­mi­no­lo­gin Chris­ti­ne Graebsch ergänzt, dass das Pro­blem, dass dies wei­ter­hin vor allem zah­lungs­un­fä­hi­ge Per­so­nen tref­fen wür­de, sich dadurch nicht ver­än­de­re. Es hät­te sogar einen erheb­li­chen Nach­teil: Nach der bis­he­ri­gen Ersatz­frei­heits­stra­fe ist die Geld­stra­fe zumin­dest aus­ge­gli­chen – das wäre bei einer Erzwin­gungs­haft, die nach einem Buß­geld­ver­fah­ren dro­he, nicht mehr der Fall.

Im Herbst soll nun ent­schie­den wer­den.

 

Berich­tet wur­de davon (u. a.) in der Tages­schau.