Nach Anschlag auf Salman Rushdie: Blasphemieparagraf in Deutschland streichen!

Nach dem Anschlag auf Sal­man Rush­die hat der Zen­tral­rat für Kon­fes­si­ons­freie die Bun­des­re­gie­rung in einem offe­nen Brief dazu auf­ge­for­dert, die Strei­chung des §166 StGB in die Wege zu lei­ten und vom ira­ni­schen Mul­lah-Regime zu ver­lan­gen, alle Fat­was gegen Reli­gi­ons­kri­ti­ker auf­zu­he­ben – hier der offe­ne Brief, über den auch die NOZ berich­tet hat:


Sehr geehr­te Frau Bun­des­mi­nis­te­rin Baer­bock,
sehr geehr­ter Herr Bun­des­mi­nis­ter Busch­mann,

das Atten­tat auf Sal­man Rush­die ist ein so grau­sa­mer wie drin­gen­der Anlass, die Strei­chung des §166 StGB in die Wege zu lei­ten und das ira­ni­sche Mul­lah-Regime auf­zu­for­dern, die Mord­auf­trä­ge gegen Rush­die und ande­re Per­so­nen zurück­zu­zie­hen. 

Der auch als „Blas­phe­mie­pa­ra­graf“ bezeich­ne­te §166 StGB stellt die „Beschimp­fung einer Reli­gi­on“ unter Stra­fe, wenn sie „geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu stö­ren“. Das Gesetz stellt das Täter-Opfer-Prin­zip auf den Kopf und behin­dert Reli­gi­ons­kri­tik, die in einem moder­nen Rechts­staat jedoch ohne Angst vor Gewalt oder Straf­ver­fol­gung mög­lich sein muss! Statt Kri­ti­ker zu schüt­zen, stif­tet der §166 StGB reli­giö­se Fun­da­men­ta­lis­ten regel­recht an, gewalt­sam auf Reli­gi­ons­kri­tik zu reagie­ren – denn nur so gefähr­det sie den öffent­li­chen Frie­den.

Die Kon­se­quen­zen dar­aus sind hef­tig: Nach § 166 StGB hät­ten die ermor­de­ten Kari­ka­tu­ris­ten des Pari­ser Sati­re­ma­ga­zins „Char­lie Heb­do“ oder der fran­zö­si­sche Leh­rer Samu­el Paty eine Mit­schuld an ihrem eige­nen Tode, weil sie die isla­mis­ti­schen Täter dazu ermu­tigt hät­ten. Auch Sal­man Rush­die wäre vor­zu­wer­fen, dass sei­ne islam­kri­ti­schen Tex­te die „Fat­wa“, also den offe­nen Mord­auf­trag gegen ihn pro­vo­ziert hät­ten – und damit auch das Atten­tat auf ihn. 

Dass der §166 StGB in Deutsch­land aktu­ell zur Anwen­dung kommt, zeigt der Fall von Abbas M., der bei einer Kund­ge­bung im Juli 2022 in Stutt­gart von Isla­mis­ten ange­grif­fen und ver­letzt wur­de. Im Anschluss dar­an wur­de M. auf Basis des §166 StGB ver­ur­teilt. Der bru­ta­le Angriff auf ihn hat nach Ein­schät­zung der Rich­te­rin und der Staats­an­wäl­tin gezeigt, dass sei­ne Islam­kri­tik den öffent­li­chen Frie­den gestört hat. 

Dabei ist Kri­tik ein ele­men­ta­rer Bestand­teil der Demo­kra­tie. Das geplan­te Demo­kra­tie­för­de­rungs­ge­setz Ihrer Regie­rung soll der „Ent­ste­hung demo­kra­tie­feind­li­cher Phä­no­me­ne“ und „extre­mis­ti­schen Ten­den­zen früh­zei­tig ent­ge­gen­wir­ken“ sowie „Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zes­se recht­zei­tig unter­bre­chen“. Das ist rich­tig und wich­tig, aber nicht erst der reli­giö­se Extre­mis­mus ist gefähr­lich, son­dern bereits die Vor­stu­fen des tota­li­tä­ren Den­kens. Kei­ne Form des reli­giö­sen Glau­bens darf die Miss­ach­tung welt­li­cher Geset­ze, die Unter­drü­ckung von Frau­en, den Hass auf Anders- und Nicht­gläu­bi­ge oder die Ver­let­zung von Kin­der­rech­ten legi­ti­mie­ren. 

Wir for­dern Sie daher auf: Ver­tei­di­gen Sie die frei­heit­li­chen Wer­te, zu denen sich Ihre Par­tei­en beken­nen, indem Sie jetzt die ersatz­lo­se Strei­chung des §166 StGB in die Wege lei­ten! Die­ser Para­graf ver­hin­dert die drin­gend nöti­ge Reli­gi­ons­kri­tik und bringt Men­schen in Gefahr, die ihr Grund­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wahr­neh­men. Reli­giö­se Über­zeu­gun­gen ste­hen nicht unter Denk­mal­schutz, son­dern müs­sen genau so kri­ti­siert wer­den kön­nen, wie alle ande­ren Über­zeu­gun­gen auch – vor allem, wenn Sie im Kon­flikt mit der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung ste­hen. Die Exis­tenz eines sol­chen Geset­zes in einem moder­nen Rechts­staat wie Deutsch­land ist ein fata­les Signal an tota­li­tär-reli­giö­se Staa­ten. In Groß­bri­tan­ni­en oder den Nie­der­lan­den gibt es kein sol­ches Gesetz; in Frank­reich wur­de es vor über 150 Jah­ren abge­schafft. Das Men­schen­rechts­ko­mi­tee der Ver­ein­ten Natio­nen ver­tritt den Stand­punkt, dass „Blasphmie­ge­set­ze“ die Mei­nungs­frei­heit ein­schrän­ken und nicht kom­pa­ti­bel mit der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te sind.

Nut­zen Sie zudem die außen­po­li­ti­sche Kraft Deutsch­lands, um das ira­ni­sche Mul­lah-Regime offen und nach­drück­lich dazu auf­zu­for­dern, alle bestehen­den Mord­auf­trä­ge („Fat­was gegen Reli­gi­ons­kri­ti­ker“) zurück­zu­zie­hen und kei­ne neu­en mehr aus­zu­spre­chen! Ira­ni­sche Staats­me­di­en haben das geschei­ter­te Atten­tat öffent­lich bedau­ert und dem nächs­ten Atten­tä­ter mehr Erfolg gewünscht. Zu die­sem fun­da­men­ta­len Ver­stoß gegen die Men­schen­rech­te darf die Bun­des­re­gie­rung nicht schwei­gen. 

Wir zäh­len auf Sie und sen­den bes­te Grü­ße!

Phil­ipp Möl­ler, Vor­sit­zen­der