EU-Diskussion über angemessene Mindestlöhne

Der Aus­schuss des EU-Par­la­ments für Beschäf­ti­gung und sozia­le Ange­le­gen­hei­ten beginnt die Lesung eines Richt­li­ni­en­ent­wurfs der EU-Kom­mis­si­on über „ange­mes­se­ne Min­dest­löh­ne“

Fast eine Mil­li­on Textilarbeiter*innen in sie­ben Nied­rig­lohn­län­dern der EU wür­den direkt von einer star­ken und effek­ti­ven Min­dest­lohn­richt­li­nie der EU pro­fi­tie­ren. Und zusätz­lich 1,5 Mio Textilarbeiter*innen in Euro­pa außer­halb der EU könn­ten indi­rekt aus solch einer Richt­li­nie einen Nut­zen zie­hen. Bereits jetzt beflü­gelt die Dis­kus­si­on um die­se Richt­li­nie die Debat­te um eine ange­mes­se­ne Min­dest­lohn­fest­set­zung, sodass Beschäf­tig­te und ihre Fami­li­en einen Lohn zum Leben erhal­ten.

Textilarbeiter*innen sind typi­sche Mindestlohnbezieher*innen

Ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um für die Ent­schei­dun­gen von Mode­mar­ken und Han­dels­häu­ser, wo sie her­stel­len las­sen, ist der jewei­li­ge Min­dest­lohn des Lan­des. Eine EU-Min­dest­lohn­di­rek­ti­ve kann län­der­über­grei­fen­de Stan­dards set­zen, die höhe­re Min­dest­löh­ne ermög­licht und gleich­zei­tig die omni­prä­sen­te Ver­la­ge­rungs­dro­hung und Lohn­kon­kur­renz zwi­schen euro­päi­schen Län­dern bekämpft.

Vie­le euro­päi­sche Textilarbeiter*innen ver­die­nen gegen­wär­tig jedoch noch weni­ger als den Min­dest­lohn

In allen 15 unter­such­ten Mode­pro­duk­ti­ons­län­dern Euro­pas stellt die Nicht­zah­lung des Min­dest­loh­nes eine ver­brei­te­te Pra­xis dar. Das Men­schen­recht auf einen exis­tenz­si­chern­den Lohn, der ein wür­di­ges Leben der Beschäf­tig­ten und ihrer Fami­li­en erlaubt, muss sich in einer Min­dest­lohn­di­rek­ti­ve wider­spie­geln. Es soll­te das Ziel von Min­dest­lohn­fest­set­zun­gen sein. Die ent­spre­chen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten müs­sen ver­bind­li­ches Kri­te­ri­um für die Ange­mes­sen­heit eines Min­dest­loh­nes sein. Dies fehlt jedoch nach wie vor im Richt­li­ni­en­ent­wurf.