CO2-Bepreisung

In den Dis­kus­sio­nen zum The­ma Kli­ma­schutz herrscht weit­ge­hend Einig­keit: Die Redu­zie­rung von CO-Emis­sio­nen ist eine tra­gen­de Säu­le im Kampf gegen den Kli­ma­wan­del. Um den Aus­stoß von Emis­sio­nen zu ver­teu­ern und kli­ma­freund­li­ches Han­deln anzu­rei­zen, wur­den euro­pa­weit Werk­zeu­ge zur CO₂-Beprei­sung ein­ge­führt. Die Umset­zung der Poli­tik stößt aller­dings auf viel Kri­tik und wird in der aktu­el­len Dis­kus­si­on auf­ge­weicht. Die cum ratio­ne gGmbH hat die E&E Con­sult GbR beauf­tragt, ein Modell zur unbü­ro­kra­ti­schen und fai­ren CO₂-Beprei­sung auf­zu­set­zen. Denn die künst­li­che Ver­knap­pung von CO₂-Emis­sio­nen kann durch­aus ein wich­ti­ger Hebel für kli­ma­freund­li­che Inno­va­tio­nen sein. Das Modell sieht neben einem Kli­ma­geld für die Zivil­ge­sell­schaft einen Rück­ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus für Unter­neh­men vor. Die Beson­der­heit: Die Rück­zah­lung der CO₂-Abga­ben an Unter­neh­men der ener­gie­in­ten­si­ven Indus­trie ist an nach­weis­li­che Dekar­bo­ni­sie­rungs­maß­nah­men gekop­pelt.

Aktuelles System

Seit 2021 setzt Deutsch­land auf den natio­na­len Emis­si­ons­han­del (nEHS). Unter­neh­men, die fos­si­le Brenn­stof­fe wie Ben­zin, Die­sel, Heiz­öl oder Erd­gas in Ver­kehr brin­gen, …
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Viel Kritik

Natio­na­le sowie euro­päi­sche Rege­lun­gen ste­hen aller­dings mas­siv in der Kri­tik. Der CBAM wird bereits vor sei­ner voll­stän­di­gen Umset­zung in der Dis­kus­si­on auf­ge­weicht. Kri­ti­ker bemän­geln ins­be­son­de­re, …
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Unser Konzept

Wir haben daher die E&E Con­sult GbR beauf­tragt, ein Modell zu erar­bei­ten, das sowohl ohne gro­ßen Auf­wand umsetz­bar ist als auch trotz gewünsch­ter Len­kungs­wir­kung die deut­sche Wirt­schaft in der Gesamt­heit nicht belas­tet.
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AKTUELLES SYSTEM

Seit 2021 setzt Deutsch­land auf den natio­na­len Emis­si­ons­han­del (nEHS). Unter­neh­men, die fos­si­le Brenn­stof­fe wie Ben­zin, Die­sel, Heiz­öl oder Erd­gas in Ver­kehr brin­gen, müs­sen für jede aus­ge­sto­ße­ne Ton­ne CO₂ ein Zer­ti­fi­kat erwer­ben. Der nEHS ergänzt den Euro­päi­schen Emis­si­ons­han­del (EU-ETS), der Emis­sio­nen aus Ener­gie­er­zeu­gung, ener­gie­in­ten­si­ver Indus­trie sowie dem Luft- und See­ver­kehr erfasst.

In Pla­nung ist zudem ein euro­päi­scher CO₂-Grenz­aus­gleich – der Car­bon Bor­der Adjus­t­ment Mecha­nism (CBAM) für ener­gie­in­ten­si­ve Indus­trie­pro­duk­te. Der­zeit in der Test­pha­se, ver­pflich­tet er ab 2026 Impor­teu­re aus Nicht-EU-Staa­ten zum Erwerb von CBAM-Zer­ti­fi­ka­ten – ent­spre­chend den CO₂-Kos­ten, die in der EU anfal­len wür­den. Ziel ist es, Car­bon-Leaka­ge zu ver­hin­dern, also die Ver­la­ge­rung emis­si­ons­in­ten­si­ver Pro­duk­ti­on ins Aus­land zur Umge­hung euro­päi­scher Kli­ma­vor­ga­ben.

VIEL KRITIK

Natio­na­le sowie euro­päi­sche Rege­lun­gen ste­hen aller­dings mas­siv in der Kri­tik. Der CBAM wird bereits vor sei­ner voll­stän­di­gen Umset­zung in der Dis­kus­si­on auf­ge­weicht. Kri­ti­ker bemän­geln ins­be­son­de­re, dass der Mecha­nis­mus sein Ziel ver­feh­len könn­te. Aus­ge­rech­net der chi­ne­si­sche Stahl, den die CO₂-Zöl­le in ers­ter Linie tref­fen sol­len, gilt laut Bran­chen­an­ga­ben bereits zu einem gro­ßen Teil als „grün“ zer­ti­fi­ziert. Zudem ist wei­ter­hin nicht klar, ob die CBAM-Bestim­mun­gen im Ein­klang mit den Regeln der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on (WTO) ste­hen. Han­dels­kon­flik­te schei­nen vor­pro­gram­miert.

Die euro­päi­sche Indus­trie gerät wäh­rend­des­sen zuneh­mend unter Druck. Ein dau­er­haft stei­gen­der CO₂-Preis könn­te finan­zi­ell über­for­dern, so die Sor­ge der Unter­neh­men. Hin­zu kommt: Die Viel­zahl natio­na­ler Rege­lun­gen macht die CO₂-Beprei­sung zu einem büro­kra­ti­schen Kraft­akt. Dabei gilt der aktu­el­le CO₂-Preis als zu nied­rig, um tat­säch­lich eine Len­kungs­wir­kung zu ent­fal­ten. Schwan­ken­de Preis­ent­wick­lun­gen und unkla­re recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen schaf­fen Unsi­cher­heit für Inves­ti­tio­nen. Wenn die Wei­ter­ga­be der CO₂-Kos­ten an Verbraucher*innen wie momen­tan geplant umge­setzt wird, trifft dies ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te beson­ders hart.

Wir unter­stüt­zen die zahl­rei­chen Kritiker*innen der aktu­el­len Kli­ma­po­li­tik der Regie­rung und sind der Ansicht, dass der aktu­el­le Weg bei wei­tem nicht ambi­tio­niert genug ist und nicht aus­rei­chen wird, um die Kli­ma­schutz­zie­le zu errei­chen. Auch die Inter­es­sen der deut­schen Indus­trie wer­den damit nicht genug beach­tet. Die­se brau­chen viel eher eine wirk­sa­me CO₂-Beprei­sung, um auch zukünf­tig wett­be­werbs­fä­hig zu sein und ihrer tech­no­lo­gi­schen Füh­rungs­rol­le natio­nal wie auch inter­na­tio­nal gerecht zu wer­den.

UNSER KONZEPT

Die cum ratio­ne gGmbH hat daher die E&E Con­sult GbR beauf­tragt, ein Modell zu erar­bei­ten, das sowohl ohne gro­ßen Auf­wand umsetz­bar ist als auch trotz gewünsch­ter Len­kungs­wir­kung die deut­sche Wirt­schaft in der Gesamt­heit nicht belas­tet. Ent­wi­ckelt wer­den soll­te dabei ein CO₂-Preis­mo­dell, das wirk­sam, unbü­ro­kra­tisch, wett­be­werbs­ge­recht, sozi­al aus­ge­wo­gen und auf­kom­mens­neu­tral ist.

Das erar­bei­te­te Kon­zept ori­en­tiert sich an der Schwei­zer CO₂-Beprei­sung, setzt jedoch neue Impul­se für die ener­gie­in­ten­si­ve Indus­trie. Ein­nah­men durch die CO₂-Steu­er wer­den an die Zivil­ge­sell­schaft rück­ver­teilt. Die­ses Kli­ma­geld wird pro Kopf aus­ge­zahlt. Abga­ben von Unter­neh­men wer­den pro aus­ge­sto­ße­ner Ton­nen CO₂ berech­net. Der größ­te Teil die­ser Ein­nah­men wird nach Lohn­sum­me an die Unter­neh­men zurück­ge­ge­ben. Bei der ener­gie­in­ten­si­ven Indus­trie ist der aus­schlag­ge­ben­de Para­me­ter für die Rück­zah­lung aber nicht, wie in der Schweiz, die Höhe der bezahl­ten Lohn­sum­me. Die Rück­zah­lung wird an die Dekar­bo­ni­sie­rungs-Bemü­hun­gen der Unter­neh­men geknüpft. Wer weni­ger Treib­haus­ga­se pro­du­ziert, bekommt mehr Geld zurück. Die­ses Werk­zeug wäre ein Inno­va­ti­ons­trei­ber son­der­glei­chen. Eben­falls wich­tig ist ein ver­läss­li­cher CO₂-Preis­pfad. Vola­ti­le CO₂-Beprei­sung ist Gift für Inves­ti­tio­nen. 

Trotz des enor­men Poten­zi­als einer wirk­sa­men Beprei­sung von CO soll­te jedoch klar sein, dass es sich hier­bei ledig­lich um ein wich­ti­ges Ele­ment han­delt, das in ein umfas­sen­des Bün­del aus ver­schie­de­nen Instru­men­ten (Ord­nungs­recht, För­der­be­din­gun­gen, infra­struk­tu­rel­le Maß­nah­men etc.) ein­ge­bet­tet wer­den muss. Nur so kann eine erfolg­rei­che Kli­ma­po­li­tik gestal­tet wer­den.