Grundsteuer: Zeitgemäß!

Die Spe­ku­la­ti­on mit Grund und Boden greift in Zei­ten der Null­zins­po­li­tik immer mehr um sich. Neben pro­fes­sio­nel­len Boden­spe­ku­lan­ten im Immo­bi­li­en­sek­tor wie zum Bei­spiel inter­na­tio­na­len Fonds­ge­sell­schaf­ten las­sen auch Nor­mal­bür­ger unbe­bau­te Grund­stü­cke brach lie­gen. Das geschieht oft in Erwar­tung einer Wert­stei­ge­rung oder weil schlicht­weg kein Anreiz besteht, die­se zu bebau­en. Ande­rer­seits fehlt drin­gend aus­ge­wie­se­nes Bau­land — bun­des­weit, in OWL und auch in Pader­born.

Des­halb unter­stützt die gemein­nüt­zi­ge cum ratio­ne gGmbH den bun­des­wei­ten Auf­ruf nam­haf­ter Fach­ver­bän­de und Ver­ei­ni­gun­gen, die steu­er­li­che Gleich­be­hand­lung von unbe­bau­ten und bebau­ten Grund­stü­cken ein­zu­füh­ren und ruft alle inter­es­sier­ten Ver­ei­ni­gun­gen und Pri­vat­per­so­nen in OWL auf, die Initia­ti­ve unter www.grundsteuerreform.net eben­falls zu unter­zeich­nen. Bei einem kon­stan­ten Steu­er­auf­kom­men wür­de das bedeu­ten, dass die Steu­ern für unbe­bau­te Grund­stü­cke stei­gen müss­ten, wäh­rend für bebau­te Grund­stü­cke Steu­er­sen­kun­gen zu ver­zeich­nen wären.

“Der Bun­des­tag wird sich in 2018 vor­aus­sicht­lich mit einer Grund­steu­err­re­form befas­sen, da erwar­tet wird, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die bis­he­ri­ge Besteue­rung nach ver­al­te­ten Ein­heits­wer­ten für ver­fas­sungs­wid­rig erklä­ren wird. Des­halb ist jetzt die rich­ti­ge Zeit Ein­fluss zu neh­men”, so Kers­tin Haar­mann von cum ratio­ne.

Auch die Kom­mu­nen kön­nen nach Ansicht von cum ratio­ne mehr tun als bis­her: Sie kön­nen die Infra­struk­tur­ge­büh­ren, wie bei­spiels­wei­se Abwas­ser­ge­büh­ren, je nach Ver­dich­tung und Bebau­ungs­grad des Wohn­ge­bie­tes dif­fe­ren­zie­ren. Ein gro­ßes, nur mit einem Ein­fa­mi­li­en­haus bebau­tes Grund­stück müss­te dann wesent­lich höhe­re Infra­struk­tur­ge­büh­ren bezah­len als ein klei­ne­res, mit einem Mehr­fa­mi­li­en­haus bebau­tes Grund­stück. So sind die Gebüh­ren ver­ur­sa­cher­ge­recht und begüns­ti­gen die dich­te­re Bebau­ung von Innen­stadt­grund­stü­cken.

Hintergrund

Die Grund­steu­er B in ihrer heu­ti­gen Form besteu­ert sowohl Grund und Boden als auch auf­ste­hen­de Gebäu­de. Das ist unge­recht und ver­wal­tungs­auf­wen­dig, ent­mu­tigt bau­li­che Inves­ti­tio­nen, erschwert die Ver­wirk­li­chung der kom­mu­na­len Pla­nung und beför­dert den ver­schwen­de­ri­schen Umgang mit Boden und Land­schaft.

Die Boden­steu­er, die bebau­te und unbe­bau­te Grund­stü­cke gleich behan­delt, ist dage­gen gerecht, inves­ti­ti­ons­freund­lich und ein­fach.

Sie ist gerecht, denn aus kom­mu­na­ler Sicht gibt es kei­nen Unter­schied im Auf­wand, etwa für die Erschlie­ßung oder den Unter­halt der Infra­struk­tur, ob ein erschlos­se­nes Grund­stück nun tat­säch­lich bebaut ist oder nicht.

Die Boden­steu­er ist inves­ti­ti­ons­freund­lich, denn Boden ist ein knap­pes Gut, mit dem wirt­schaft­lich umge­gan­gen wer­den muss. Es gilt mit Bau­recht ver­se­he­ne Flä­chen wahr­haf­tig zu bebau­en, auf die­se Wei­se die vor­han­de­ne Infra­struk­tur bes­ser aus­zu­las­ten, die kom­mu­na­len Haus­hal­te zu scho­nen und den Land­schafts­ver­brauch zu redu­zie­ren. Des­halb dür­fen Inves­ti­tio­nen der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer nicht zu einer höhe­ren Grund­steu­er füh­ren.

Wei­ter­hin bedeu­tet die Nicht­be­rück­sich­ti­gung der auf­ste­hen­den Gebäu­de bei der Wert­ermitt­lung eine wesent­li­che Ver­ein­fa­chung. Die gefor­der­te Boden­steu­er ist dem­nach auch ein­fach anwend­bar. Damit könn­te eine Viel­zahl von Finanz­be­am­ten ande­re wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men.

Projekt “Mehr Wohnraum für Paderborn”

Die Unter­zeich­nung des Aus­rufs ist Teil des Pro­jek­tes zur flä­chen- und res­sour­cen­spa­ren­den Schaf­fung von zusätz­li­chem Wohn­raum. Ein Fokus auf die Poten­zia­le der Innen­ent­wick­lung ist ins­be­son­de­re in wach­sen­den (Groß-) Städ­ten wie Pader­born zen­tral. Dazu hat die cum ratio­ne gGmbH bereits ein Gut­ach­ten zur Flä­chen- und Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung in Pader­born in Auf­trag gege­ben, das im Rah­men der Ver­an­stal­tung „Mehr Wohn­raum – weni­ger Flä­chen­ver­brauch“ vor­ge­stellt wur­de.