Die Spekulation mit Grund und Boden greift in Zeiten der Nullzinspolitik immer mehr um sich. Neben professionellen Bodenspekulanten im Immobiliensektor wie zum Beispiel internationalen Fondsgesellschaften lassen auch Normalbürger unbebaute Grundstücke brach liegen. Das geschieht oft in Erwartung einer Wertsteigerung oder weil schlichtweg kein Anreiz besteht, diese zu bebauen. Andererseits fehlt dringend ausgewiesenes Bauland — bundesweit, in OWL und auch in Paderborn.
Deshalb unterstützt die gemeinnützige cum ratione gGmbH den bundesweiten Aufruf namhafter Fachverbände und Vereinigungen, die steuerliche Gleichbehandlung von unbebauten und bebauten Grundstücken einzuführen und ruft alle interessierten Vereinigungen und Privatpersonen in OWL auf, die Initiative unter www.grundsteuerreform.net ebenfalls zu unterzeichnen. Bei einem konstanten Steueraufkommen würde das bedeuten, dass die Steuern für unbebaute Grundstücke steigen müssten, während für bebaute Grundstücke Steuersenkungen zu verzeichnen wären.
“Der Bundestag wird sich in 2018 voraussichtlich mit einer Grundsteuerrreform befassen, da erwartet wird, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Besteuerung nach veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig erklären wird. Deshalb ist jetzt die richtige Zeit Einfluss zu nehmen”, so Kerstin Haarmann von cum ratione.
Auch die Kommunen können nach Ansicht von cum ratione mehr tun als bisher: Sie können die Infrastrukturgebühren, wie beispielsweise Abwassergebühren, je nach Verdichtung und Bebauungsgrad des Wohngebietes differenzieren. Ein großes, nur mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück müsste dann wesentlich höhere Infrastrukturgebühren bezahlen als ein kleineres, mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück. So sind die Gebühren verursachergerecht und begünstigen die dichtere Bebauung von Innenstadtgrundstücken.
Hintergrund
Die Grundsteuer B in ihrer heutigen Form besteuert sowohl Grund und Boden als auch aufstehende Gebäude. Das ist ungerecht und verwaltungsaufwendig, entmutigt bauliche Investitionen, erschwert die Verwirklichung der kommunalen Planung und befördert den verschwenderischen Umgang mit Boden und Landschaft.
Die Bodensteuer, die bebaute und unbebaute Grundstücke gleich behandelt, ist dagegen gerecht, investitionsfreundlich und einfach.
Sie ist gerecht, denn aus kommunaler Sicht gibt es keinen Unterschied im Aufwand, etwa für die Erschließung oder den Unterhalt der Infrastruktur, ob ein erschlossenes Grundstück nun tatsächlich bebaut ist oder nicht.
Die Bodensteuer ist investitionsfreundlich, denn Boden ist ein knappes Gut, mit dem wirtschaftlich umgegangen werden muss. Es gilt mit Baurecht versehene Flächen wahrhaftig zu bebauen, auf diese Weise die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten, die kommunalen Haushalte zu schonen und den Landschaftsverbrauch zu reduzieren. Deshalb dürfen Investitionen der Grundstückseigentümer nicht zu einer höheren Grundsteuer führen.
Weiterhin bedeutet die Nichtberücksichtigung der aufstehenden Gebäude bei der Wertermittlung eine wesentliche Vereinfachung. Die geforderte Bodensteuer ist demnach auch einfach anwendbar. Damit könnte eine Vielzahl von Finanzbeamten andere wichtige Aufgaben übernehmen.
Projekt “Mehr Wohnraum für Paderborn”
Die Unterzeichnung des Ausrufs ist Teil des Projektes zur flächen- und ressourcensparenden Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Ein Fokus auf die Potenziale der Innenentwicklung ist insbesondere in wachsenden (Groß-) Städten wie Paderborn zentral. Dazu hat die cum ratione gGmbH bereits ein Gutachten zur Flächen- und Bevölkerungsentwicklung in Paderborn in Auftrag gegeben, das im Rahmen der Veranstaltung „Mehr Wohnraum – weniger Flächenverbrauch“ vorgestellt wurde.