Am 1. Juni wird im Europäischen Parlament über einen wichtigen Schritt hin zum EU-Lieferkettengesetz abgestimmt!
Was bisher geschah
In der Vergangenheit gab es immer wieder Menschenrechts- und Umweltverletzungen im Kontext von (globalen) Lieferketten: nicht ausreichende Transparenz, viel zu geringe Sicherheitsbestimmungen für Mensch und Umwelt, menschenunwürdige Bedingungen für Näher*innen und noch viel mehr. Ein besonders tragisches Ereignis, was sicher den meisten präsent ist, ist der Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik – mehr als 1.100 Menschen starben.
Die Fair Wear Foundation schreibt hierzu in ihrem Meinungsbericht, dass Unternehmen, die sich bereits für die Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung einsetzen (OECD-Richtlinien), einen großen Einfluss auf diese Lieferkette haben. Davon profitieren sowohl Arbeiter*innen und Umwelt als auch die Unternehmen selbst. Es ist wichtig, die Verbindung zwischen Schaden und Ursache zu schaffen: Dass z. B. die Hälfte der Überstunden und Überarbeitung der Näher*innen daher kommt, dass Bestellungen mit Anbieter*innen zu kurzfristig und unspezifisch erfolgen. Hier hat sich gezeigt, dass diesen Punkt zu verbessern, Überarbeitung und Fluktuation reduziert. Transparenz bedeutet Risikoprävention und Schadensbegrenzungen oder sogar ‑verhinderung. Bei der Entwicklung von Aktionsplänen hat es sich bewährt, mit Lieferant*innen, Vertreter*innen der Arbeitenden etc. zu sprechen, denn dies fördert Vertrauen und auch das Unternehmen profitiert – gerade in Krisenzeiten – erheblich von diesen Informationen aus erster Hand.
Die Forderung
Initiative Lieferkettengesetz: „Wir haben in Europa jetzt die Chance, Mensch und Umwelt in den Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen konsequent und umfassend zu schützen! Um das zu errei-chen, müssen wir aus den Schwächen des deutschen Lieferkettengesetzes lernen und die rechtlichen Lücken mit einem umso stärkeren EU-Lieferkettengesetz schließen.“
Das EU-Lieferkettengesetz soll die Unternehmen dazu bringen, Verantwortung in Punkten Umwelt und Klima zu übernehmen, sie bei Verstößen in Haftung nehmen und die Arbeitenden entlang der Lieferkette umfassend zu beteiligen.
Was jetzt kommt
Im April hat der Rechtsausschuss im europäischen Parlament seine Position beschlossen, worüber nun von den Abgeordneten im Plenum abgestimmt wird. Die Empfehlungen des Ausschusses sind ein Kompromiss, der an vielen Stellen in die richtige Richtung geht: Es sollen mehr Unternehmen von dem Gesetz erfasst werden, die Sorgfaltspflichten sollen nicht auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ beschränkt werden und es soll verboten werden, dass Unternehmen ihre Verantwortung in Vertragsklauseln auf Dritte abwälzen. Es gibt aber auch viele Lücken, die im Trilog ausgebessert werden müssen. Insbesondere eine fehlende Pflicht zur fairen Verteilung der Beweislast, um Betroffenen einen realistischen Zugang zu Recht zu verschaffen. Außerdem gibt es Einschränkungen beim Finanzsektor und Streichungen einiger Umweltschutzabkommen. Trotz der Schwächen rufen wir die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, dem Vorschlag des Rechtsausschusses am 1. Juni zuzustimmen, denn nur so kann der Weg freigemacht werden für die Trilog-Verhandlungen – und weitere Verzögerungen beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt darf es nicht geben.