Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss ein sogenanntes „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 € zahlen. Wenn die betroffene Person diesen Betrag nicht zahlen kann, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Schätzungen zufolge sitzen derzeit etwa 7.000 Personen im Gefängnis aufgrund solcher Fälle. Denn: Wer nicht zahlen kann, kann sich für eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten „entscheiden“ – das ersetzt den zu zahlenden Betrag.
Finanzminister Buschmann will das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren, aber es gibt Kritik von mehreren Seiten. Er möchte die Gerichte entlasten, indem das Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Etwa 148.000 Fälle werden jährlich angezeigt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist von diesem Vorschlag nicht begeistert. Sie haben Sorge, dass die abschreckende Wirkung des Straftatbestandes verloren gehen könnte, und die Kontrolleur*innen Rechte verlieren, wie Personalien festzustellen und Personen vor Ort festzuhalten.
Auch von anderer Seite gibt es Kritik – allerdings aus einem anderen Grund. In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Expert*innen die ersatzlose Abschaffung. Denn auch das Bußgeld muss eingetrieben werden – von den Kommunen. Die Arbeit würde sich also lediglich verschieben. Die Kriminologin Christine Graebsch ergänzt, dass das Problem, dass dies weiterhin vor allem zahlungsunfähige Personen treffen würde, sich dadurch nicht verändere. Es hätte sogar einen erheblichen Nachteil: Nach der bisherigen Ersatzfreiheitsstrafe ist die Geldstrafe zumindest ausgeglichen – das wäre bei einer Erzwingungshaft, die nach einem Bußgeldverfahren drohe, nicht mehr der Fall.
Im Herbst soll nun entschieden werden.
Berichtet wurde davon (u. a.) in der Tagesschau.