Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz am 1. Juni

Am 1. Juni wird im Euro­päi­schen Par­la­ment über einen wich­ti­gen Schritt hin zum EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz abge­stimmt!

Was bis­her geschah
In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Men­schen­rechts- und Umwelt­ver­let­zun­gen im Kon­text von (glo­ba­len) Lie­fer­ket­ten: nicht aus­rei­chen­de Trans­pa­renz, viel zu gerin­ge Sicher­heits­be­stim­mun­gen für Mensch und Umwelt, men­schen­un­wür­di­ge Bedin­gun­gen für Näher*innen und noch viel mehr. Ein beson­ders tra­gi­sches Ereig­nis, was sicher den meis­ten prä­sent ist, ist der Ein­sturz der Rana-Pla­za-Tex­til­fa­brik – mehr als 1.100 Men­schen star­ben.

Die Fair Wear Foun­da­ti­on schreibt hier­zu in ihrem Mei­nungs­be­richt, dass Unter­neh­men, die sich bereits für die För­de­rung von ver­ant­wor­tungs­vol­ler Unter­neh­mens­füh­rung ein­set­zen (OECD-Richt­li­ni­en), einen gro­ßen Ein­fluss auf die­se Lie­fer­ket­te haben. Davon pro­fi­tie­ren sowohl Arbeiter*innen und Umwelt als auch die Unter­neh­men selbst. Es ist wich­tig, die Ver­bin­dung zwi­schen Scha­den und Ursa­che zu schaf­fen: Dass z. B. die Hälf­te der Über­stun­den und Über­ar­bei­tung der Näher*innen daher kommt, dass Bestel­lun­gen mit Anbieter*innen zu kurz­fris­tig und unspe­zi­fisch erfol­gen. Hier hat sich gezeigt, dass die­sen Punkt zu ver­bes­sern, Über­ar­bei­tung und Fluk­tua­ti­on redu­ziert. Trans­pa­renz bedeu­tet Risi­ko­prä­ven­ti­on und Scha­dens­be­gren­zun­gen oder sogar ‑ver­hin­de­rung. Bei der Ent­wick­lung von Akti­ons­plä­nen hat es sich bewährt, mit Lieferant*innen, Vertreter*innen der Arbei­ten­den etc. zu spre­chen, denn dies för­dert Ver­trau­en und auch das Unter­neh­men pro­fi­tiert – gera­de in Kri­sen­zei­ten – erheb­lich von die­sen Infor­ma­tio­nen aus ers­ter Hand.

Die For­de­rung
Initia­ti­ve Lie­fer­ket­ten­ge­setz: „Wir haben in Euro­pa jetzt die Chan­ce, Mensch und Umwelt in den Lie­fer- und Wert­schöp­fungs­ket­ten von Unter­neh­men kon­se­quent und umfas­send zu schüt­zen! Um das zu errei-chen, müs­sen wir aus den Schwä­chen des deut­schen Lie­fer­ket­ten­ge­set­zes ler­nen und die recht­li­chen Lücken mit einem umso stär­ke­ren EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz schlie­ßen.“

Das EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz soll die Unter­neh­men dazu brin­gen, Ver­ant­wor­tung in Punk­ten Umwelt und Kli­ma zu über­neh­men, sie bei Ver­stö­ßen in Haf­tung neh­men und die Arbei­ten­den ent­lang der Lie­fer­ket­te umfas­send zu betei­li­gen.

Was jetzt kommt

Im April hat der Rechts­aus­schuss im euro­päi­schen Par­la­ment sei­ne Posi­ti­on beschlos­sen, wor­über nun von den Abge­ord­ne­ten im Ple­num abge­stimmt wird. Die Emp­feh­lun­gen des Aus­schus­ses sind ein Kom­pro­miss, der an vie­len Stel­len in die rich­ti­ge Rich­tung geht: Es sol­len mehr Unter­neh­men von dem Gesetz erfasst wer­den, die Sorg­falts­pflich­ten sol­len nicht auf „eta­blier­te Geschäfts­be­zie­hun­gen“ beschränkt wer­den und es soll ver­bo­ten wer­den, dass Unter­neh­men ihre Ver­ant­wor­tung in Ver­trags­klau­seln auf Drit­te abwäl­zen. Es gibt aber auch vie­le Lücken, die im Tri­log aus­ge­bes­sert wer­den müs­sen. Ins­be­son­de­re eine feh­len­de Pflicht zur fai­ren Ver­tei­lung der Beweis­last, um Betrof­fe­nen einen rea­lis­ti­schen Zugang zu Recht zu ver­schaf­fen. Außer­dem gibt es Ein­schrän­kun­gen beim Finanz­sek­tor und Strei­chun­gen eini­ger Umwelt­schutz­ab­kom­men. Trotz der Schwä­chen rufen wir die Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments dazu auf, dem Vor­schlag des Rechts­aus­schus­ses am 1. Juni zuzu­stim­men, denn nur so kann der Weg frei­ge­macht wer­den für die Tri­log-Ver­hand­lun­gen – und wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen beim Schutz von Men­schen­rech­ten und Umwelt darf es nicht geben.