Entwurf für Lieferkettengesetz vorgestellt

Eini­gung auf abge­schwäch­te Ver­si­on nach lan­gen Dis­kus­sio­nen:  

Scho­ko­la­de ohne Kin­der­ar­beit auf den Kakao­plan­ta­gen, Klei­dung ohne Hun­ger­löh­ne und Sicher­heits­män­gel in den Tex­til­fa­bri­ken. Dafür haben sich Ent­wick­lungs­mi­nis­ter Mül­ler und Arbeits­mi­nis­ter Heil mona­te­lang ein­ge­setzt. Vie­le ihrer Vor­stel­lun­gen gin­gen dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft um Peter Alt­mai­er aller­dings zu weit. Mit der Wirt­schafts­lob­by im Rücken blo­ckier­te er das soge­nann­te Lie­fer­ket­ten­ge­setz bis­her erfolg­reich. Heu­te wur­de aus Regie­rungs­krei­sen aller­dings bekannt, dass sich die drei Minis­te­ri­en nach lan­gem Streit nun doch auf einen Refe­ren­ten­ent­wurf geei­nigt haben. „Wir begrü­ßen es natür­lich, dass end­lich eine Eini­gung erfolgt ist“, kom­men­tiert Kers­tin Haar­mann, die Geschäfts­füh­re­rin der gemein­nüt­zi­gen Gesell­schaft cum ratio­ne aus Pader­born.. „Das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat sich jedoch lei­der in den wich­tigs­ten Punk­ten durch­ge­setzt. Mit dem geplan­ten Ent­wurf wird das Gesetz zum zahn­lo­sen Tiger.“

Refe­ren­ten­ent­wurf mit Schwach­stel­len

Nach Medi­en­in­for­ma­tio­nen soll das Gesetz ab dem 1. Janu­ar 2023 für Unter­neh­men mit mehr als 3000 Mit­ar­bei­ten­den gel­ten. Ein Jahr spä­ter sol­len dann auch Unter­neh­men mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen berück­sich­tigt wer­den. Eben­so wie die Initia­ti­ve Lie­fer­ket­ten­ge­setz, der mitt­ler­wei­le über 100 zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen ange­hö­ren, hat­ten Heil und Mül­ler hier einen Gel­tungs­be­reich bereits ab 500 Ange­stell­ten vor­ge­se­hen. Wei­ter­hin sol­len die Fir­men ledig­lich gewähr­leis­ten, dass es in ihrem eige­nen Geschäfts­be­reich sowie bei ihren unmit­tel­ba­ren Zulie­fe­rern zu kei­nen Ver­stö­ßen gegen Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards kommt. Eine ver­bind­li­che Risi­ko­ana­ly­se für die gesam­te Lie­fer­ket­te ist nicht geplant.  „Gera­de in den tie­fe­ren Stu­fen der Wert­schöp­fungs­ket­te kommt es regel­mä­ßig zu mas­si­ven Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen“, kri­ti­siert Lara Schrö­der von cum ratio­ne. Als beson­ders schwer­wie­gend beur­teilt sie aller­dings die nicht vor­ge­se­he­ne zivil­recht­li­che Haf­tung. „ Die Opfer die­ser schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen hät­ten einen ver­bes­ser­ten Rechts­schutz drin­gend benö­tigt. Wenn ledig­lich eine Behör­de die Erfül­lung der unter­neh­me­ri­schen Sorg­falts­pflich­ten prüft, dann ist das inef­fi­zi­ent und führt zu gewal­ti­gen Ver­zö­ge­run­gen.“

Nach­bes­se­run­gen sind erfor­der­lich

Cum ratio­ne for­dert die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten daher dazu auf, sich für ein effek­ti­ves Lie­fer­ket­ten­ge­setz ein­zu­set­zen, das sich an inter­na­tio­na­len Leit­prin­zi­pi­en für Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ori­en­tiert. „Eine zivil­recht­li­che Haf­tungs­re­ge­lung muss ent­hal­ten sein. Wer die Vor­tei­le der Glo­ba­li­sie­rung genie­ßen will, der muss auch Ver­ant­wor­tung für die Men­schen in den welt­wei­ten Lie­fer­ket­ten über­neh­men.“

Zum State­ment der Initia­ti­ve Lie­fer­ket­ten­ge­setz geht es hier: https://lieferkettengesetz.de/aktuelles/